Ethik-Kommission
- 25. März, 19.00 Uhr - Annahmefrist für Anträge: 1. März
- 24. Juni, 19.00 Uhr - Annahmefrist für Anträge: 1. Juni
- 23. September, 19.00 Uhr - Annahmefrist für Anträge: 1. September
- 16. Dezember, 19.00 Uhr - Annahmefrist für Anträge: 25. November
Die Ethik-Kommission ist zuständig für alle psychotherapeutischen Forschungsvorhaben, die durch Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Hamburg durchgeführt werden.
Die Arbeit der Ethik-Kommission basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen, und allgemein anerkannten ethischen Grundsätzen, wie sie sich insbesondere
- aus den allgemeinen Menschenrechten gemäß der Charta der Vereinten Nationen (insbesondere § 55 c) ergeben, und/oder
- in der letztgültigen Fassung der Helsinki-Deklaration des Weltärztebundes festgelegt sind, und/oder
- in Absatz C der Ethik-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) sowie von anderen Fach- und Berufsverbänden formuliert sind.
Die Kommission besteht aus vier ordentliche und 4 stellvertretende Mitglieder und setzt sich wie folgt zusammen:
- zwei psychologischen Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen
- ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin sowie
- ein Jurist bzw. Juristin.
Die fachliche Zusammensetzung der Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen erfolgt entsprechend.
Die Mitglieder der Ethik-Kommission sind zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Das Gleiche gilt für die beratend hinzugezogenen Sachverständigen.
Die Ethik-Kommission wird auf schriftliche Anfrage tätig. Anträge müssen spätestens sechs Monate vor Beginn des Forschungsvorhabens bei der Kommission eingehen. Diese können geändert oder zurückgenommen werden.
Anfrageberechtigt ist die Projektleitung des Forschungsvorhabens am Menschen, wenn die Projektleitung Mitglied der Psychotherapeutenkammer Hamburg ist sowie andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und juristische Personen, soweit es sich um Forschungsvorhaben am Menschen handelt.
Die Psychotherapeutenkammer erhebt für das Tätigwerden der Ethik-Kommission von den Anfragenden Gebühren entsprechend der Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg in der jeweils gültigen Fassung.
Ordentliches Mitglied:
- Prof. Dr. Ulrike Ravens-Sieberer (PP/KJP)
- Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt (PP)
- Dr. Rainer Stelling(Jurist)
- Dr. Michael Wunder (PP)
Stellvertrendes Mitglied:
- Dr. Dörte Laschinsky (PP)
- Prof. Dr. Tania Lincoln (PP)
- Prof. Dr. Gerhard J. Süß (KJP)
- Urs Tabbert (Jurist)