Delegiertenversammlung
3. Legislaturperiode: 2011-2014
Die Delegiertenversammlung beschließt über alle Angelegenheiten der Kammer von grundsätzlicher Bedeutung, soweit sie sich nicht nur auf die laufende Geschäftsführung beziehen. Sie beschließt insbesondere über
- die Satzungen
- die Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung und des Vorstandes
- den Haushalt der Kammer und die satzungsmäßigen Beiträge der Kammermitglieder
- die Entlastung des Vorstands auf Grund des von ihm vorgelegten Jahresberichts und der Jahresrechnung
- die Errichtung und Auflösung von Fürsorgeeinrichtungen, die Errichtung und Auflösung eines Versorgungswerkes sowie den Anschluss an ein Versorgungswerk und die Trennung von einem Versorgungswerk gemäß §§ 7 und 8 sowie über die erforderlichen Satzungen
- die Einsetzung weiterer Ausschüsse
Die Delegiertenversammlung wählt
- den Vorstand und
- die Mitglieder der Ausschüsse.
- die Delegierten zum Deutschen Psychotherapeutentag[ (DPT)
Sie macht außerdem Vorschläge für die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Berufsgerichte sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Aktuelle Zusammensetzung der Delegiertenversammlung
(Stand: 07'2011)




