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Die Kammer

Die Aufgaben der Psychotherapeutenkammer Hamburg

Als neuer Heilberuf unterliegt auch der Beruf des Psychotherapeuten im öffentlichen Interesse der Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten, der Überprüfung der Qualität der heilkundlichen Tätigkeit, der Einhaltung ethischer Grundsätze und der Standards von Fort- und Weiterbildung.

Zu den weiteren Aufgaben zählen Schieds- und Disziplinarfunktionen und die Interessenvertretung unseres Berufstandes sowohl in der Öffentlichkeit, als auch gegenüber Politik und Justiz. Durch die Verkammerung wurden diese Aufgaben vom Staat an die Selbstverwaltung des Berufstandes übertragen. Aus diesem Grund ist die Kammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Aufgaben der Kammer sind in § 6 des Hamburgischen Kammergesetzes für die Heilberufe (HmbKGH) vom 14.12.2005 (zuletzt geändert am 14.12.2007) wie folgt festgeschrieben:

  • Aufsicht über die Berufspflichten der Kammerangehörigen
  • Qualitätssicherung der Berufsausübung ihrer Mitglieder
  • Unterstützung der Gesundheitsbehörde
  • Erstattung von Gutachten zu Angelegenheiten des psychotherapeutischen Berufs
  • Eignungsprüfungen für die Berufszulassung

Die Kammer kann weiterhin folgende Aufgaben übernehmen:

  • Die Wahrnehmung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten,
  • Beiräte für die Zusammenarbeit mit anderen Heilberufskammern in Hamburg bilden,
  • Fürsorgeeinrichtungen für ihre Mitglieder schaffen,
  • eine Ethik-Kommission errichten,
  • einen Schlichtungsausschuss bilden, der sich um die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und Dritten bemüht.

Mit der Kammerbildung ergibt sich die Möglichkeit, durch einen konstruktiven Diskurs der Angehörigen der neuen Heilberufe über die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder und psychotherapeutischen Orientierungen zu einem einheitlicheren Berufsbild zu kommen. Ein wichtiges Ziel stellt dabei auch der Einsatz für die Verbesserung der Patientenversorgung dar.

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