Vorstand
Gemäß §22 Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) besteht der Vorstand aus einer oder einem Vorsitzenden (Präsidentin bzw. Präsident), ihrer oder seiner ständigen Vertretung (Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident) und drei Beisitzerinnen oder Beisitzern. Mindestens ein Mitglied des Vorstandes muss ausschließlich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert sein.
Gemäß § 23 führt der Vorstand die Geschäfte der Kammer nach Maßgabe der Satzung und der Geschäftsordnung. Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Kammer nach außen.




