Fortbildung

Die Hamburger Psychotherapeutenkammer gestaltet und fördert die Fortbildung ihrer Kammermitglieder entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgabe. Näheres regelt die Fortbildungsordnung. Sie gilt seit dem 01.07.2004 (aktualisiert zuletzt am 16.09.2021) und bestimmt die Rahmenbedingungen der Fortbildung. Psychotherapeut*innen haben die Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden FAQs.

FAQ

Allgemeines

Die Grundlagen für die Erfüllung der Fortbildungspflicht ergeben sich aus dem Hamburgische Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH), der Hauptsatzung und der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg. Die Einzelheiten sind in der  Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg geregelt.

§ 15 der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg legt fest, dass Psychotherapeut*innen, die ihren Beruf ausüben, verpflichtet sind, entsprechend der Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg ihre beruflichen Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sie müssen ihre Fortbildungsmaßnahmen auf Verlangen der Kammer nachweisen.

1. Kammermitglieder, die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen, sind gemäß § 95d SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, sich fortzubilden (250 Punkte in 5 Jahren) und dies der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gegenüber nachzuweisen.

Diese Regelung gilt für Vertragspsychotherapeuten*innen, die

  • zugelassen
  • ermächtigt
  • bei Vertragspsychotherapeut*in/-ärzt*in oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) angestellt sind
  • im Rahmen eines Job-Sharings tätig sind.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der KV Hamburg sowie auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

2. Kammermitglieder, die in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus psychotherapeutisch tätig sind, sind gemäß der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dazu verpflichtet, sich fortzubilden und dies ihrem Arbeitgeber gegenüber nachzuweisen (250 Punkte in 5 Jahren).

Weitere Informationen können der Homepage des G-BA entnommen werden.

Über Fortbildung findet die kontinuierliche Aktualisierung des in der Ausbildung angeeigneten Wissensstandes statt. Davon abzugrenzen ist die Weiterbildung, in der spezifische Kompetenzen erworben werden, die in der Ausbildung zur Psychotherapeut*in nur ansatzweise oder gar nicht vermittelt werden.

Der Deutsche Psychotherapeutentag verabschiedet eine Musterfortbildungsordnung. In Hamburg besteht ein ständiger Austausch im Ausschuss für Fort- und Weiterbildung, der den Kammervorstand und die Delegiertenversammlung berät und Entwürfe für eine Hamburger Fortbildungsordnung vor dem Hintergrund des Hamburgischen Kammergesetzes für die Heilberufe (HmbKGH) erarbeitet.

Im Fortbildungs-Punktekonto werden von den Mitgliedern der Psychotherapeutenkammer Hamburg die erworbenen Fortbildungspunkte eingetragen und die Nachweise hochgeladen. Die Einträge werden durch Mitarbeiter*innen in der Geschäftsstelle auf Korrektheit geprüft und anschließend genehmigt. Sie können jederzeit den aktuellen Stand der Fortbildungspunkte einsehen und Ihren Punktestand ausdrucken. Dadurch sind Sie als Mitglieder der PTK Hamburg stets in der Lage, nachzuweisen, dass sie der Pflicht zur Fortbildung nachgekommen sind. Hier gelangen Sie zum Internen Mitgliederbereich.

Der Fortbildungszeitraum startet mit dem Tag der Approbation und gilt immer 5 Jahre. Mit Erwerb eines Kassensitzes startet dieser neu, daher empfehlen wir niedergelassenen Mitgliedern sich an die KV Hamburg zu wenden, sollten Sie Ihren Fortbildungszeitraum nicht kennen.

Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an fortbildung@ptk-hamburg.de.

Die Akkreditierung von
– Fortbildungsveranstaltungen
– Intervisionsgruppen sowie
– als Supervisor*in

kann auf der Homepage über das Akkreditierungsportal für Fortbildungen oder über den Antrag auf Anerkennung als Supervisor*in (weiter unten auf dieser Seite) beantragt werden.

Bitte wählen Sie als Benutzernamen Ihre Emailadresse und/oder Ihren Vor- und Nachnamen um eine Verwechslung mit den Logindaten zum Internen Mitgliederbereich zu vermeiden. Auf der Seite des Akkreditierungsportals für Fortbildungen finden Sie unter dem Menüpunkt Aktuelles ein Audio-Screen-Video, welches Ihnen bei den ersten Eingaben behilflich sein sollen.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Erstes die Angaben für Referent*innen/Wiss. Leiter*innen sowie die Veranstaltungsorte hinterlegen. Den Veranstaltungsort bitten wir genau zu benennen (bps. Psychotherapeutische Praxis + Namenszusatz). Auf diese Angaben können Sie beim Ausfüllen des Akkreditierungsantrages für eine neue Veranstaltung dann jederzeit zurückgreifen.

Genehmigte Veranstaltungen finden Sie in Ihrer Übersicht.

Fortbildungspunktekonto

Jedes Kammermitglied muss 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren sammeln. In der Fortbildungsordnung finden Sie in der Anlage 1 die Kategorien von Fortbildungsveranstaltungen und deren Bewertung.

Der Fortbildungszeitraum startet mit dem Tag der Approbation und gilt immer 5 Jahre. Mit Erwerb eines Kassensitzes startet dieser neu, daher empfehlen wir niedergelassenen Mitgliedern sich an die KV Hamburg zuwenden, sollten Sie Ihren Fortbildungszeitraum nicht kennen.

Das Punktekonto ist Teil des Internen Mitgliederbereichs der Psychotherapeutenkammer Hamburg. Für die Führung ist jedes Mitglied selbständig verantwortlich. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen können dort eingetragen und die Teilnahmebescheinigungen hochgeladen werden. 

Das eigene Fortbildungskonto kann jederzeit im Internen Mitgliederbereich eingesehen werden.

Im OnlineFortbildungskonto können die Punkte aller nachgewiesenen Fortbildungen eingetragen werden, die zuvor von der Psychotherapeutenkammer Hamburg oder einer anderen deutschen Heilberufekammer akkreditiert, anerkannt oder zertifiziert wurden.

Das Fortbildungspunktekonto zeigt die Fortbildungen für den laufenden Fortbildungszeitraum an. Hochgeladene Nachweise werden von uns nach Genehmigung gelöscht. Aus Datenschutzgründen werden außerdem alle Einträge vor dem aktuell gültigen Fortbildungszeitraum gelöscht.

In Ihrem persönlichen Mitgliedsbereich im Internen Mitgliederbereich können Sie jederzeit neue Fortbildungspunkte einreichen. Bitte klicken Sie dafür „Veranstaltung hinzufügen“ an und füllen die Angaben aus. Am Ende können Sie den Teilnahme-Nachweis als Scan/Foto hochladen (bevorzugt) oder uns per Post/Fax zusenden. Im Anschluss können Sie die Einträge jeweils zur Genehmigung an uns senden.

Wurde für die von Ihnen besuchte Fortbildungsveranstaltung kein Akkreditierungs oder Anerkennungsverfahren bei einer Heilberufekammer durchgeführt (z.B. Kongress im Ausland), können die Punkte nur auf Antrag berücksichtigt werden. Bitte schreiben Sie uns in diesem Fall eine E-Mail an fortbildung@ptk-hamburg.de mit Angaben zur besuchten Veranstaltung sowie dem Teilnahmenachweis. Die Bearbeitung dieser Anträge auf Einzelfallprüfung ist kostenpflichtig.

Laden Sie bitte möglichst Ihre Teilnahmebescheinigungen bei der Eintragung der Fortbildungsveranstaltung mit hoch. Wir würden gern Papier vermeiden, alternativ können Sie jedoch nach der Eintragung im internen Mitgliederbereich die Teilnahmebescheinigungen per Post oder Fax senden.

Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Alle Unterlagen werden nach der Erfassung vernichtet.

Die Punkte werden nicht angezeigt

Stellen Sie sicher, dass Sie den Fortbildungszeitraum eingetragen haben. Ohne Angabe des Zeitraums, können die Eintragungen vom System nicht zugeordnet werden.

Ich sehe die Menüleiste auf der linken Seite nicht

Wenn Sie ein Smartphone oder Tablet nutzen, drehen Sie dies bitte.

Supervision und Intervision

  • Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in (PP) oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP) oder als Fachärztin/Facharzt mit psychotherapeutischer Qualifikation
  • Mindestes fünfjährige Berufstätigkeit als PP, KJP oder Ärztin/Arzt in dem Bereich, in dem die Supervision angeboten wird
  • Anerkennung als Supervisor*in durch ein staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut oder durch einen Berufs- oder Fachverband
  • Supervisor*innen sollen parallel zu ihrer supervisorischen Tätigkeit in relevantem Umfang psychotherapeutisch tätig sein
  • Das Antragsformular findet sich unter Service für Mitglieder unter Formulare und Dokumente zur Fortbildung

Den Supervisand*innen müssen Teilnahmebescheinigungen ausgehändigt werden, auf denen folgende Informationen vermerkt sind:

  • Name Supervisand*in
  • Name und Akkreditierungsnummer Supervisor*in
  • Supervisionstermine
  • Dauer der Supervisionen (1 Fortbildungseinheit/-punkt = 45 Minuten)
  • Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Supervisor*in

Gerne kann die Muster-Vorlage für Teilnahmebescheinigungen verwendet werden, abrufbar unter Service für Mitglieder.

  • Der Antrag auf Akkreditierung einer Intervisionsgruppe ist über das elektronische Akkreditierungsportal zu stellen.
  • Intervisionsgruppen bestehen aus mindestens drei approbierten PP, KJP und/oder Ärztlichen Psychotherapeut*innen. Darüber hinaus können weitere Personen aus anderen Berufsgruppen teilnehmen.
  • Die/der Intervisionsgruppensprecher*in muss Mitglied der Psychotherapeutenkammer Hamburg sein.
  • Die Treffen müssen in Hamburg oder online (als Videokonferenz) stattfinden.
  • Es sind bei jeder Sitzung Teilnahmelisten zu führen, die von den Teilnehmenden unterschrieben werden müssen.

Den Intervisionsteilnehmenden sind durch die/den Gruppensprecher*in Teilnahmebescheinigungen auszuhändigen, auf denen folgende Informationen vermerkt sind:

  • Name Intervisionsgruppenteilnehmer*in
  • Akkreditierungsnummer der Intervisionsgruppe
  • Termine der Gruppentreffen
  • Dauer der Gruppentreffen (1 Fortbildungseinheit/-punkt = 45 Minuten)
  • Ort, Datum, Unterschrift Intervisionsgruppensprecher*in

Alternativ können den Teilnehmenden Kopien der Teilnahmelisten ausgehändigt werden, die als Nachweis für die Teilnahme dienen. Aus Gründen des Datenschutzes müssen die Teilnehmenden mit diesem Vorgehen alle einverstanden sein bzw. die Namen der anderen Teilnehmenden in den Anwesenheitslisten geschwärzt werden. Mustervorlagen für Teilnahmelisten und Teilnahmebescheinigungen finden sich unter Service für Mitglieder.

Fortbildungszertifikat

Approbierte Mitglieder erhalten auf Antrag ein Fortbildungszertifikat, wenn sie in einem der Antragstellung vorausgehenden Zeitraum von fünf Jahren mindestens 250 anrechnungsfähige Fortbildungspunkte erworben haben. Das Ausstellungsdatum kann jedoch nicht in der Zukunft liegen.

Bitte beachten Sie: das Fortbildungszertifikat wird nur auf Antrag ausgestellt. Die Ausstellung des Zertifikats ist kostenfrei.

Alternativ können Mitglieder ihren Punktestand in ihrem Fortbildungspunktekonto im Internen Mitgliederbereich jederzeit selbständig ausdrucken.

Die Ausstellung des Zertifikats hat keine Auswirkung auf das Fortbildungspunktekonto, denn dieses wird fortlaufend geführt.

Bitte beachten Sie: Fragen zu der für Sie geltenden Nachweispflicht (z.B. gegenüber Kassenärztlichen Vereinigung oder Krankenhaus) klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder Ihrem Arbeitgeber.

Gesetzliche Nachweispflicht

Ja! Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Fortbildungspflicht als Mitglied der Psychotherapeutenkammer Hamburg in den Vorschriften des Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) und in der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg geregelt.

Die Nachweispflicht ist sozialrechtlich geregelt und besteht zum Beispiel gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung oder dem Arbeitgeber.

1. Kammermitglieder, die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen, sind gemäß § 95d SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, sich fortzubilden (250 Punkte in 5 Jahren) und dies der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gegenüber nachzuweisen.

Diese Regelung gilt für Vertragspsychotherapeuten*innen, die

  • zugelassen
  • ermächtigt
  • bei Vertragspsychotherapeut*in/-ärzt*in oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) angestellt sind
  • im Rahmen eines Job-Sharings tätig sind.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der KV Hamburg.

2. Kammermitglieder, die in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus psychotherapeutisch tätig sind, sind gemäß der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dazu verpflichtet, sich fortzubilden und dies ihrem Arbeitgeber gegenüber nachzuweisen (250 Punkte in 5 Jahren).

Weitere Informationen können der Homepage des G-BA entnommen werden.

Alle nicht unter Ziffer 1 und 2 genannten Mitglieder können die Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht gegenüber der Psychotherapeutenkammer Hamburg nachweisen, indem sie das Fortbildungspunktekonto im Internen Mitgliederbereich führen.