Patient*innenrechte und -beratung

Informationen über das Patientenrechtegesetz

Am 26. Februar 2013 ist ein neues Patientenrechtegesetz in Kraft getreten.

Wo kann ich mich beraten lassen?

  • Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (UPD)
    Die UPD berät zu folgenden Angelegenheiten:

    • Allgemeine Informationen und Fragen zu Krankheiten, Symptomen und Diagnosen
    • Allgemeine Informationen zu Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten
    • Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen und zur Früherkennung von Krankheiten
    • Informationen und Beratung zu Patient*innenrechten, etwa bei Konflikten mit Ärzten oder Kostenträgern, wie Krankenkassen
    • Beratung zu Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
    • Beratung zu den gesetzlichen Vorgaben bei Pflegebedürftigkeit
    • Informationen zur Prophylaxe und zu einer gesunden Lebensführung
    • Unterstützung bei der Suche nach Experten und Selbsthilfegruppen
  • Patientenberatung der KVHH und der ÄK HH
    Die Patientenberatung der KV Hamburg berät zu folgenden Angelegenheiten:

    • Suche nach einem Arzt/einer Ärztin in Ihrer Nähe
    • Suche nach einer spezielle Behandlung
    • Suche nach einer Arztpraxis mit speziellen Fremdsprachen-Kenntnissen
    • Fragen zu medizinischen Sachverhalten oder zu Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung
    • Fragen zur Patient*innenverfügung oder zu Impfungen