Informationen rund um die Psychotherapie
- Sie überlegen...
- Was ist psychisch krank?
- Was kennzeichnet einen qualifizierten Therapeuten?
- Was bieten Beratungsstellen?
- Wie sieht eine psychotherapeutische Behandlung aus?
- Die Kosten
- Welche Rechte hat ein Patient?
- Psychotherapie: Regeln der Berufsausübung
- Welche psychischen Störungen gibt es?
- Wie finde ich in Hamburg das richtige Psychotherapieangebot?
- die Psychotherapeutenkammer Hamburg
- Links zu weiteren nützlichen Informationen...
Sie überlegen...
Sie überlegen vielleicht, ob Ihnen eine Psychotherapie helfen kann? Sie suchen einen Psychotherapeuten, wissen aber nicht, was einen qualifizierten Therapeuten ausmacht? Oder Sie möchten genauer wissen, was während einer Psychotherapie passiert?Auf diesen Patientenseiten möchten wir Ihnen einige Antworten geben, die weiterhelfen. Was Sie hier finden, sind Informationen, die Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und Hinweise, was Sie tun können, wenn Sie eine professionelle Behandlung möchten. Diese Patientenseiten sind ein Wegweiser, doch eine Beratung oder gar Therapie finden Sie hier nicht.
Wann ist eine Psychotherapie ratsam?
Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Jeder Mensch kennt psychische Beschwerden. Jeder Mensch gerät im Laufe seines Lebens in verschiedene Krisen. Häufig gelingt es vielen, diese Krisen ohne professionelle Hilfe zu bewältigen. Die menschliche Psyche verfügt über beachtliche Selbstheilungskräfte. Viele Menschen haben Familie und Freunde, die sie hierbei wirkungsvoll unterstützen können.Manchmal gelingt es jedoch über Wochen und Monate nicht, aus eigener Kraft oder durch Gespräche mit einem Partner oder Freund wieder ins Lot zu kommen. Die psychischen Probleme bleiben bestehen, entwickeln oftmals auch eine negative Eigendynamik, der sich der Einzelne allein nur schwer entziehen kann. Dann könnte es sinnvoll sein, einen Psychotherapeuten aufzusuchen und in einem persönlichen Gespräch zu klären, ob eine Behandlung ratsam ist.
Manchmal sind psychische Erkrankungen auch nicht so einfach zu erkennen. Es gelingt, die schwierigen Gefühle zu umgehen. Eine Freundin geht für Sie im Kaufhaus einkaufen, dessen Gewimmel immer wieder Panikanfälle auslösen - und schon ist die übermächtige Angst vor vielen Menschen nicht mehr spürbar. Trotzdem kann sich die psychische Störung, die tatsächlich besteht, weiter verfestigen und dauerhaft werden. Es kann sich also auch bei gelegentlichen, aber wiederkehrenden außergewöhnlichen Gefühlen lohnen, sich mit einem Psychotherapeuten darüber zu unterhalten. Unten sind "Erste Fragen an sich selbst" aufgelistet, die Ihnen weiter dabei helfen können zu klären, was mit Ihnen los ist und ob es ratsam ist, sich um professionelle Unterstützung zu bemühen.
Erste Fragen an sich selbst
Wenn Sie noch eingehender prüfen möchten, ob für Sie eine Psychotherapie in Frage kommt oder nicht, hilft Ihnen vielleicht folgende Frageliste weiter:- So kenne ich mich nicht! Fühle ich mich anders als sonst?
- Beunruhigt mich diese Veränderung?
- Gibt es eine Erklärung für die Veränderung?
- Reicht diese nicht aus, um die Dauer und Heftigkeit der Beschwerden zu begründen?
- Kann ich meine tägliche Arbeit nur noch mit Mühe verrichten?
- Mache ich mir immer Sorgen und habe ich viel Angst?
- Leide ich unter körperlichen Beschwerden?
- Ist mein Schlaf gestört, schlafe ich zu wenig oder zu viel?
- Fühle ich mich oft aggressiv, hasserfüllt, gereizt oder bin ich sehr intolerant?
- Bin ich oft krankgeschrieben?
- Habe ich Selbstmordgedanken?
- Habe ich kaum noch Menschen, mit denen ich über meine Probleme sprechen kann?
- Helfen Gespräche mit Freunden nicht mehr?
- Fällt die Veränderung auch anderen deutlich auf?
- Ist das schon länger als drei Monate so?
- Ist mir das alles egal?
Was ist psychisch krank?
Die Sicht des Patienten
- "Ich komme mir vor, als sei mir der Sprit ausgegangen."
- "Ständig geht mir etwas im Kopf herum, und wenn ich schlafe, bin ich trotzdem nicht ausgeruht."
- "Ich bin ständig niedergeschlagen."
Psychische Krisen kennt jeder, psychisch krank möchte aber keiner sein. Vor seelischem Leid schrecken wir zurück. Es ist zu bekannt und zu fremd. "Ich bin doch nicht verrückt!", ist häufig die erste Reaktion. Doch irren ist menschlich.
Psychische Leiden zu erkennen und zu behandeln, ist genauso wichtig, wie ein Magengeschwür zu diagnostizieren und therapieren. In vielen Fällen sind psychische Störungen sogar gravierender als die meisten körperlichen Erkrankungen und beeinträchtigen massiv den beruflichen und familiären Alltag. Sich selbst und der Welt seelisch gewachsen zu sein, kann vieles bewirken - es hat einen entscheidenden Einfluss darauf, wie zufrieden wir mit dem eigenen Leben sind.
Die Sicht des Psychotherapeuten
Psychotherapeuten sprechen von psychischen Störungen, um zu beschreiben, wie Personen darunter leiden, dass sie anders denken, fühlen oder handeln als die meisten anderen Menschen. Das kann sich darin ausdrücken, dass die Person bestimmte Gefühle, z.B. Freude, Liebe, nicht mehr empfinden kann, dass andere Gefühle wie Angst oder Traurigkeit das eigene Leben bestimmen oder dass Sie ständigen Gefühlsschwankungen ausgesetzt sind. Auch das Denken, die Konzentrationsfähigkeit oder die Fähigkeit, zu entscheiden und zu handeln, können als stark eingeschränkt oder wenig kontrollierbar erlebt werden. Psychische Störungen können sich aber auch in Form körperlicher Beschwerden, wie Verspannungen, Müdigkeit, Schmerzen, Schlaflosigkeit ausdrücken.Typische Eigenschaften von psychischen Störungen sind, das
- sie sehr eingeschränkt willentlich zu steuern sind,
- sie länger dauern,
- sie Leiden verursachen,
- sie das Leben beeinträchtigen (Beruf, Partnerschaft, Familie),
- sie nicht selten lebensgefährlich sind (Magersucht, Suizidgefahr).
Die wissenschaftliche Einteilung: ICD-10
In Deutschland ist die "Internationale Klassifikation von Krankheiten" (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das verbindliche System zur Einteilung körperlicher und psychischer Erkrankungen. In einem eigenen Kapitel des ICD-10 werden die psychischen Krankheiten beschrieben. Die verschiedenen psychischen Störungen werden danach unterschieden, an welchen aktuellen Symptomen ein Patient leidet. In vielen Fällen liegen bei Patienten mehrere psychische Störungen gleichzeitig vor. Die Einteilung der psychischen Störungen richtet sich also nicht nach den Ursachen und Entstehungsbedingungen einer Erkrankung.Was sagt eine Diagnose?
Der Psychotherapeut stellt aufgrund der Symptome, an denen ein Patient leidet, fest, ob eine und welche psychische Störung besteht. Nachdem der Patient von sich aus seine Beschwerden geschildert hat, wird der Psychotherapeut hierzu in einem oder mehreren Gesprächen gezielt Fragen nach bestimmten psychischen und körperlichen Symptomen stellen. Ergänzend werden Patienten oft gebeten, Fragebögen zur Lebens- und Krankheitsgeschichte sowie zu bestimmten Symptomen und Problemen auszufüllen.Die Diagnose ist für beide wichtig: Die Diagnose ist für den Therapeuten von Bedeutung für die weitere Behandlungsplanung. In einem ersten Schritt kann der Therapeut mit dem Patienten ein Verständnis für die Art der psychischen Störung erarbeiten. Darauf aufbauend können dann die geeigneten Behandlungsmöglichkeiten besprochen werden.
Für den Patienten, der sich häufig selbst nicht mehr versteht, kann diese erste Beurteilung seiner Krankheit Halt und Hoffnung bedeuteten. Sie kann der Wendepunkt in einer schon längeren Leidensgeschichte sein. Es wird zugleich deutlich, dass eine Besserung möglich ist. Dadurch, dass die psychische Störung einen Namen bekommt, weiß der Patient auch genauer, woran er ist. Er kann sich über seine Erkrankung besser informieren, und er kann in Selbsthilfegruppen andere finden, denen es ähnlich geht.
Diagnosen können aber auch beunruhigen, in dem Gefühl auf etwas festgeschrieben oder gebrandmarkt zu sein. Immer noch werden in unserer Gesellschaft Menschen mit psychischen Störungen diskriminiert. Sie sollten, wenn Sie Zweifel an der Bedeutung und den Auswirkungen ihrer Diagnose haben, unmittelbar mit Ihrem Therapeuten darüber sprechen. Er kann Ihnen dann auch erklären, wie die Diagnose einer psychischen Störung zu verstehen ist: als wissenschaftlich begründete Annahme über die Art ihrer psychischen Beschwerden und den wahrscheinlichen Verlauf - mit und ohne Therapie. Eine Diagnose ist dabei keine endgültige Festlegung. Ziel einer jeder psychotherapeutischen Behandlung ist es letztlich, wieder einen Zustand zu erreichen, bei dem Ihre psychischen Beschwerden soweit gebessert sind, dass der Psychotherapeut nicht mehr von einer psychischen Störung spricht.
Die psychische Störung kann dabei sehr unterschiedliche Ursachen haben. Meist spielen mehrere Faktoren eine wichtige Rolle. Dabei kann es sich zum Beispiel um Erfahrungen und Erlebnisse in der Kindheit, chronische familiäre oder berufliche Belastungen, genetische Vorbelastungen, chronische körperliche Erkrankungen, ungünstige soziale Lebensbedingungen oder akute belastende Ereignisse handeln. Das Verständnis für die Bedingungen, die zum Entstehen und zur Aufrechterhaltung der psychischen Störungen geführt haben, wird im Verlauf der Therapie weiter vertieft.
Häufigkeit psychischer Störungen
Nach Statistiken der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leidet weltweit jeder vierte Patient, der eine ärztliche Praxis aufsucht, an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung. Eine repräsentative Studie in Deutschland im Jahr 1998 stellte fest, dass circa 31 % der erwachsenen Bevölkerung im Laufe eines Jahres an einer psychischen Störung leiden. Am weitesten verbreitet sind insbesondere Angststörungen (14 %), affektive Störungen, darunter insbesondere depressive Erkrankungen (11 %) und somatoforme Störungen wie Schmerzsyndrome und psychosomatische Erkrankungen (12 %). Frauen sind, mit Ausnahme der Suchterkrankungen, insgesamt deutlich häufiger von psychischen Störungen betroffen als Männer.Die deutlichsten Geschlechtsunterschiede finden sich bei Angststörungen und somatoformen Störungen (körperliche Beschwerden ohne ausreichende organische Ursachen): Frauen sind davon doppelt so häufig betroffen wie Männer. Knapp 40% der Personen, bei denen eine psychische Störung diagnostiziert wurde, wies dabei mehr als nur eine psychische Störung auf.
Was kennzeichnet einen qualifizierten Therapeuten?
Approbierte Psychotherapeuten
Viele psychische Störungen sind heute gut zu behandeln. Allerdings ist es nicht immer leicht, einen qualifizierten Psychotherapeuten zu finden oder ihn von anderen, weniger qualifizierten Anbietern zu unterscheiden.Seit 1999 hat der Gesetzgeber die Bezeichnung "Psychotherapeut" geschützt, um eine qualitativ hohe Versorgung der Menschen zu gewährleisten. Das Psychotherapeutengesetz legt fest, dass sich nur derjenige "Psychotherapeut" nennen darf, der eine "Approbation" besitzt, also über die staatliche Erlaubnis verfügt, diesen "Heilberuf" auszuüben. Der Psychotherapeut ist nämlich wie der Arzt, der Zahnarzt und der Apotheker ein staatlich geregelter Heilberuf.
Eine Approbation als "Psychologischer Psychotherapeut" erhält,
- wer ein Diplom-Psychologiestudium (Schwerpunkt "Klinische Psychologie") absolviert hat und
- wer zusätzlich eine anerkannte psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen hat. Diese ist entweder durch eine dreijährige Vollzeitausbildung oder eine fünfjährige berufsbegleitende Ausbildung zu erlangen.
"Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" können neben Diplom-Psychologen auch Diplom-Pädagogen und Diplom-Sozialarbeiter werden, die eine anerkannte psychotherapeutische Ausbildung absolviert haben.
Schließlich sind auch Ärzte psychotherapeutisch tätig, die eine entsprechende Weiterbildung in Psychotherapie abgeschlossen haben. Sie sind an ihrer Facharztbezeichnung zu erkennen.
Approbierte Psychotherapeuten tragen die Berufsbezeichnung:
- Psychologischer Psychotherapeut(in) oder
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in)
Die meisten niedergelassenen Psychotherapeuten, die in einer eigenen Praxis arbeiten, verfügen über eine so genannte "Zulassung" durch eine "Kassenärztliche Vereinigung", das heißt sie sind berechtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Heilpraktiker
Heilpraktiker dürfen auch psychotherapeutisch tätig sein. Sie müssen dafür aber weder ein akademisches Studium noch eine zusätzliche anerkannte Ausbildung in Psychotherapie oder klinische Erfahrung in der Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen nachweisen. Kurse, wie sie an Heilpraktikerschulen angeboten werden, unterliegen keiner staatlichen Kontrolle. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die psychotherapeutischen Angebote von Heilpraktikern deshalb auch in der Regel nicht. Heilpraktiker dürfen sich nicht "Psychotherapeut" nennen. Sie bezeichnen sich deshalb oft als "Heilpraxis für Psychotherapie" oder "Psychotherapie/HPG" (HPG = Heilpraktikergesetz)Was bieten Beratungsstellen?
Psychotherapie ist für Menschen gedacht, die an einer psychischen Störung leiden und krank sind. Bei Konflikten und Krisen, z.B. in Lebenskrisen, bei Partnerschafts- und Erziehungsproblemen kann es aber daneben sinnvoll sein, eine Beratung in einer psychosozialen Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen.Diese bieten Hilfen, um Lebenssituationen zu meistern, denen ein Mensch manchmal nicht mehr alleine gewachsen ist. Meist haben sie sich spezialisiert und richten sich an bestimmte Personen wie:
• Kinder, Jugendliche und Eltern,
• Ehen und Familien,
• chronisch Kranke,
• Frauen;
oder sie haben spezielle Schwerpunkte wie:
• Schwangerschaft,
• Sexualität,
• Sucht.
In psychosozialen Beratungsstellen arbeiten sowohl Sozialarbeiter und Sozialpädagogen als auch Psychotherapeuten. Getragen werden diese Einrichtungen von Städten und Gemeinden oder Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Vereinen. Die Beratung ist meist kostenlos.
Das psychosoziale Angebot kann jeder nutzen, dem seine Alltagskonflikte über den Kopf wachsen. Es richtet sich ausdrücklich nicht ausschließlich an psychisch Kranke, sondern auch an Menschen in normalen Lebenskrisen und Problemsituationen.
Im örtlichen Telefonbuch, der Tageszeitung oder im Internet finden sich die Adressen dieser Beratungsstellen meist unter dem Stichwort "Beratung"
Wie sieht eine psychotherapeutische Behandlung aus?
Die Suche
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entschieden haben,. können Sie sich direkt an einen Psychotherapeuten wenden. Sie benötigt keine Überweisung von einem Arzt.Ein Psychotherapeut ist eine Person, der Sie sehr viel Persönliches berichten werden. Deshalb fragen viele Patienten auch im Freundes- und Bekanntenkreis nach, welche Erfahrungen andere mit Psychotherapeuten gemacht haben und ob sie jemanden empfehlen können. Mehr noch als bei einem Arzt möchten die meisten Patienten sicher gehen, dass sie in guten Händen sind. Letztlich führt allerdings nichts daran vorbei, einen Psychotherapeuten anzurufen, einen Termin auszumachen und ihn persönlich kennen zu lernen.
Das erste Gespräch
Sie haben mit einem Psychotherapeuten telefoniert und ein erstes Gespräch vereinbart. Sie sind gespannt, wer Ihnen die Tür öffnen und begegnen wird. Sie sind vielleicht froh, einen Therapeuten gefunden zu haben, der überhaupt Zeit hat, sie zu behandeln. Ihre Erleichterung darüber, einen Experten für psychische Leiden gefunden zu haben, sollte Sie jedoch nicht unkritisch machen. Der Psychotherapeut, den Sie kennen lernen, sollte zu Ihnen passen. Eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihrem Therapeuten ist eine wichtige Basis für den Erfolg der Behandlung.Diese Entscheidung für oder gegen einen Therapeuten können Sie ruhig aus dem Bauch heraus treffen, aber Sie sollten sie treffen. Es ist eine sehr wichtige Entscheidung des ersten Gesprächs. Wenn Sie sich noch unsicher sind, können Sie aber auch noch weitere Sitzungen bei diesem Psychotherapeuten oder einen Termin bei einem anderen in Anspruch nehmen.
Während der ersten Behandlungsstunden ist es auch sinnvoll, eine Reihe von sachlichen Fragen zu klären, beispielsweise:
- Ist der Therapeut berechtigt, mit der Krankenkasse abzurechnen?
- Welche Kosten habe ich zu tragen?
- Wie sehen die einzelnen Behandlungsstunden ("Sitzungen") aus?
- Was ist, wenn Termine vom Patienten abgesagt werden müssen ("Ausfallstunden")?
- Welche Ausbildung und therapeutische Orientierung hat der Therapeut?
- Welche Erfahrungen hat der Therapeut in der Behandlung der vorliegenden Störungen?
- Welche Behandlungsalternativen gibt es?
- Wie erfolgreich kann die Behandlung sein?
Normalerweise übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das erste Gespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine je 50 Minuten (bei der analytischen Psychotherapie bis zur achten Sitzung). Damit soll Ihnen ausdrücklich Gelegenheit gegeben werden, den richtigen Therapeuten zu finden. Diese Sitzungen werden deshalb auch "probatorische Sitzungen" (Probesitzungen) genannt. Ab der sechsten Sitzung (bzw. bei der analytischen Psychotherapie ab der neunten Sitzung) ist die Psychotherapie eine antragspflichtige Leistung.
Die Dauer einer Psychotherapie kann sehr unterschiedlich sein. Manche Patienten benötigen nur wenige Behandlungsstunden, andere sind über mehrere Jahre mehrmals wöchentlich in Behandlung. Das richtet sich nach der Schwere der psychischen Störung und der Therapierichtung.
Im Verlauf des ersten Gesprächs hat der Therapeut einige Fragen an Sie. Er möchte sich ein Bild von Ihnen machen?
- Unter welchen Symptomen leiden Sie?
- Wann haben die Beschwerden angefangen?
- Zu welchen Problemen führen die Beschwerden in Ihrem Lebensalltag?
- Wie reagieren Familienmitglieder oder Freunde?
- Was haben Sie bisher unternommen, um mit Ihren Gefühlen und Problemen besser klar zu kommen?
- Was erhoffen Sie sich von einer Psychotherapie?
Der Therapeut klärt insbesondere, ob er eine Therapie für notwendig hält und, wenn ja, welche. Er überzeugt sich beispielsweise davon, dass Sie tatsächlich eine Therapie wollen. Das hört sich vielleicht etwas merkwürdig an, schließlich sitzen Sie doch gerade in der Praxis eines Psychotherapeuten, weil sie seine professionelle Hilfe möchten. Doch der Therapeut muss anfangs prüfen, ob sie wirklich bereit sind, an sich zu arbeiten.
Eine Therapie ist nämlich nicht immer angenehm. Eine Therapie kann auch Phasen haben, die sehr anstrengend sind. Für jeden Menschen ist es weit schwieriger, als er gewöhnlich glaubt, etwas an seinen Gefühlen und Verhalten zu ändern. Eine Psychotherapie hat aber genau das zum Ziel. Ein Patient sollte sich deshalb beispielsweise nicht zu einer Therapie entschließen, nur weil andere ihm dazu geraten haben.
Für eine erfolgreiche Therapie ist es vielmehr notwendig, dass der Patient selbst davon überzeugt ist, dass diese Behandlung notwendig ist. Wenn ein Patient eine Therapie nicht aus sich heraus will, dann kann ihm auch ein noch so guter Therapeut nur schwer helfen. Prüfen Sie deshalb nach dem ersten Gespräch noch einmal:
Wollen Sie eine Psychotherapie beginnen? Ist der Therapeut, den Sie kennen gelernt haben, für Sie der richtige?
Wenn Sie sich noch unschlüssig sind, bitten Sie um etwas Zeit, um noch einmal in Ruhe darüber nachzudenken zu können. Sie können sich auch erst nach ein paar Tagen entscheiden. Oder warten Sie eine weitere Sitzung ab. Oder nutzen Sie die Möglichkeit, noch andere Therapeuten aufzusuchen. Manchmal drängen die eigenen dramatischen Gefühle, möglichst schnell jede Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das ist sehr verständlich. Je sorgfältiger sie aber in dieser Phase vorgehen, desto größer ist die Chance, dass die Behandlung erfolgreich ist.
Die Therapie
Haben sich Patient und Therapeut kennen gelernt und haben sich beide, spätestens nach Ablauf der Probesitzungen, für eine psychotherapeutische Behandlung entschieden, geht es los. Dafür sollte dann auch der Bescheid der Krankenkasse vorliegen.Eine psychotherapeutische Behandlung lässt sich in verschiedene Phasen einteilen, die je nach Therapieverfahren unterschiedlich lang dauern und spezifisch ausgestaltet werden.
In der ersten Arbeitsphase versucht der Therapeut in der Regel dafür zu sorgen, dass Sie die Gespräche als angenehm und entlastend empfinden. Es geht darum, dass Sie ihre Erkrankung besser verstehen, eine genauere Vorstellung davon bekommen, was in der Behandlung passieren wird und dass Sie eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihrem Therapeuten entwickeln. Sie verständigen sich mit dem Psychotherapeuten auf die Ziele, die sie beide durch die Psychotherapie erreichen wollen. Darüber hinaus sorgt der Psychotherapeut anfangs dafür, dass sie sich emotional entlastet fühlen und sie die akut-drängenden Probleme und Beschwerden besser bewältigen können.
Sie werden dabei vielleicht feststellen, dass es Ihnen nicht leicht fällt, über Ihre Gefühle, Ängste oder Depressionen frei zu sprechen. Gleichzeitig werden Sie bemerken, dass Sie selbst die Entscheidung, eine Therapie zu machen, immer noch einmal überprüfen. Sie spüren, dass es ernst wird und Sie Ihre Beschwerden und Probleme nur los werden, wenn Sie vor allem an sich selber arbeiten. Eine Grippe mag von alleine vorüber gehen, ein Beinbruch kann geschient werden. Doch es ist viel schwieriger, keine Angst mehr zu haben oder sich nicht dauernd mit niederdrückenden Gedanken zu beschäftigen oder keinen Alkohol mehr zu trinken. Psychische Störungen lassen sich nicht einfach so abschütteln, sondern haben häufig eine Eigendynamik, die sie aufrecht erhält oder gar verschlimmert. Wenn sie von einem psychischen Leiden genesen wollen, sind Sie persönlich gefordert und müssen mitunter ungewohnte Wege gehen.
In der mittleren Phase der Therapie, welche den größten Teil der Behandlung ausmacht, geht es darum, sich mit ihren konkreten Problemen auseinander zu setzen und neue Wege zu finden, sie zu bewältigen. Sie probieren ungewohnte Verhaltensweisen aus und machen neue Erfahrungen. Sie verstehen ihre Probleme besser und lernen ihre "typischen Muster" zu erkennen. Vielleicht trauern sie auch um erlittene Verluste und Veränderungen oder es gelingt Ihnen, unterdrückte Gefühle zuzulassen, ihnen Ausdruck zu verleihen und eine Richtung zu geben.
Die Schwerpunkte und Inhalte der Psychotherapie werden individuell sehr verschieden sein, je nachdem, was Sie erlebt haben, welche Lösungsstrategien Sie bisher entwickelt haben, welche Fähigkeiten Sie mitbringen und welche Herangehensweise Ihnen entspricht. Darüber favorisieren die verschiedenen Psychotherapieverfahren unterschiedliche Herangehensweisen. Schauen Sie auch da am besten im Vorfeld, was Ihnen entspricht und was Ihnen für Ihre Probleme Erfolg versprechend erscheint.
In der letzten Phase der Therapie geht es darum, Sie auf die weitere Zukunft vorzubereiten. Die Fragen, die sich jetzt stellen, sind beispielsweise:
- Welches sind Ihre Ziele für Ihre weitere Entwicklung?
- Was werden Sie tun, um das Erreichte zu bewahren und sich Ihren längerfristigen Zielen weiter anzunähern?
- Was können Sie tun, wenn Ihre Beschwerden wieder auftreten oder sich verschärfen?
Der Abschluss einer Therapie bedeutet aber auch immer einen Abschied. Sie werden sich dabei vielleicht an frühere Abschiede in Ihrem Leben erinnern. Es kann sinnvoll sein, diesem Thema in den letzten Therapiestunden seinen Raum zu geben und sich mit den damit verbundenen Gefühlen und früheren Erlebnissen auseinander zu setzen.
Die Beendigung der Therapie
Sie können jede Therapie zu jeder Zeit beenden. Sie können eine Therapie abbrechen, wenn Sie länger unzufrieden sind und grundlegend am Erfolg der Behandlung zweifeln. Die Länge einer Therapie hängt nicht von der Zahl der Stunden ab, die die Krankenkasse genehmigt hat. Professionelle Therapeuten respektieren Ihre Entscheidung.Wenn irgend möglich, sollten Sie einen einvernehmlichen Abschluss der Behandlung mit dem Therapeuten anstreben. Wenn es Konflikte mit ihm gibt oder sie unzufrieden mit dem Verlauf der Behandlung sind, besprechen Sie das mit Ihrem Psychotherapeuten. Solche Rückmeldungen können sehr hilfreich für Sie selbst, den Therapeuten und eine bessere Gestaltung des therapeutischen Prozesses sein. Wenn sich auch nach mehrfachen Gesprächen für Sie keine befriedigende Änderung ergibt, bleibt es Ihnen offen, auch einseitig die Therapie zu beenden.
Sie können eine Therapie aber auch verlängern, wenn Sie und Ihr Therapeut meinen, dass Sie auf dem richtigen Weg sind, aber noch nicht an dessen Ende. Dafür ist ein fachlich begründeter Verlängerungsantrag an die Krankenkasse notwendig.
Beraten Sie sich mit Ihrem Therapeuten. Eine Therapie kann beispielsweise erfolgreich sein,
- wenn Sie sich am Ende spürbar besser fühlen,
- wenn Sie Ihren belastenden Gefühlen nicht mehr ausgeliefert sind,
- wenn Sie besser erkennen können, was gerade in Ihnen passiert.
Eine Therapie schafft jedoch nicht alle Probleme aus der Welt. Das Leben wird auch danach weiter auf und ab gehen. Daran kann auch die Psychotherapie leider nichts ändern. Ein Unterschied wird Ihnen aber womöglich auffallen. Dieses Rauf und Runter macht ihnen dann nicht mehr so viel aus. Sie registrieren negative Veränderungen früher und sind eher in der Lage, sie aktiv entgegen zu steuern. Vielleicht erleben Sie dieses Auf und Ab jetzt auch als das Salz in der Suppe.
Die Kosten
Was zahlen die Krankenkassen?
Gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, auf die jeder Versicherte, wie bei anderen medizinischen Behandlungen auch, einen Anspruch hat. Nicht alle Psychotherapeuten können allerdings mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Dafür müssen sie bestimmte Qualifikationen erfüllen. Sie müssen:- approbiert sein,
- von einer "Kassenärztlichen Vereinigung" zugelassen sein
- und eine Therapie anwenden, die sich wissenschaftlich als wirksam erwiesen hat und sozialrechtlich zugelassen ist ("Richtlinienverfahren").
In besonderen Fällen wie z.B. in unterversorgten Gebieten erstatten Krankenkassen gemäß SGB 5 § 13 auf Antrag der Versicherten auch die Kosten für eine notwendige, unaufschiebbare Leistung, die dann auch von entsprechend qualifizierten Behandlern ohne Kassenzulassung erbracht werden können.
Welche Therapie sozialrechtlich zugelassen ist, legt der so genannte "Gemeinsame Bundesausschuss" fest, ein öffentlich-rechtliches Selbstverwaltungsgremium der Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen. Derzeit sind drei Therapien anerkannt:
- die analytische Psychotherapie,
- die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
- die Verhaltenstherapie.
Ein Patient klärt möglichst gleich beim ersten Kontakt mit einem Psychotherapeuten, ob eine Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. In der Regel lässt sich dies für den Patienten auch bereits vor dem ersten Kontakt herausfinden:
- über Psych-Info - den Patienteninformationsdienst der Norddeutschen Psychotherapeutenkammern; siehe auch am Ende dieses Textes
- über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigungen (Stichwort "Psychotherapeutensuche") oder
- durch eine telefonische Auskunft bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder Ihrer Krankenkasse.
Wichtig ist, dass ein Kassenpsychotherapeut auch nur mit der Krankenkasse abrechnen darf, das heißt er darf die vorgesehenen Leistungen weder ganz noch teilweise Ihnen in Rechnung stellen. Er darf auch keine Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen, die diese nicht in ihrem Leistungskatalog aufgeführt hat.
Der Antrag an die Krankenkasse
Eine Psychotherapie ist allerdings antragspflichtig. Für diese Behandlung brauchen Sie nach den Probesitzungen, in denen Patient und Therapeut sich kennen gelernt haben, die ausdrückliche Genehmigung der Krankenkasse.Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen, muss vor Beginn der eigentlichen Behandlung ein Antrag eingereicht und genehmigt werden. Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen hat der Psychotherapeut. Meist übernimmt der Therapeut für Sie die meisten dieser verwaltungstechnischen Angelegenheiten und Sie brauchen das Formular nur noch durchzulesen und zu unterschreiben, damit Sie über den Antrag informiert sind. Wichtig ist jedoch, dass Sie ihre Krankenversicherungskarte dabei haben.
Für die Krankenkassen ist entscheidend, dass eine psychische Störung mit "Krankheitswert" vorliegt. Sie bezahlen nicht die Behandlung alltäglicher Gefühlsschwankungen, sondern nur spezifische psychische Störungen, unter denen die Patienten leiden. Deshalb lassen die Kassen den Antrag über einen schweigepflichtigen Gutachter prüfen, insbesondere hinsichtlich der Begründung des Psychotherapeuten, warum er eine Behandlung für notwendig hält und welche Behandlungsschritte er für angebracht hält. Stimmt der Gutachter zu, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen. Je nach Therapieverfahren und je nachdem, ob die Behandlung als Kurz- oder Langzeittherapie beantragt wurde, bewilligt die Krankenkasse sehr unterschiedliche Stundenkontingente. Eine Therapie kann auch verlängert werden. Auch dafür ist wiederum ein Antrag nötig.
Die gesetzlichen Krankenkassen können einen Antrag ablehnen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann der Versicherte Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, kann der Versicherte Klage beim Sozialgericht einreichen, die für jeden kostenlos ist.
Private Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Meist übernehmen auch die privaten Krankenversicherungen nur die Kosten von Psychotherapeuten, die mit wissenschaftlich anerkannten Therapien arbeiten ("Richtlinienverfahren"). In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.Die Honorarhöhe für Privatversicherte richtet sich nach der Gebührenordnung (GOP). Der einfache Gebührensatz für eine 50-minütige Einzelbehandlung beträgt derzeit zwischen 40 und 45 Euro. Der Therapeut kann nach seinem Ermessen den bis zu 2,3fachen Satz in Rechnung stellen.
Beihilfe
Als Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes übernimmt die Beihilfe die Kosten für die Behandlung durch einen zugelassenen Psychotherapeuten. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 % der Kosten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.Selbstzahler
Patienten, die die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen, werden meist wie Privatversicherte behandelt. Da die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung nicht staatlich geregelt sind, ist es ratsam, hierüber vor Beginn der Behandlung klare, möglichst schriftliche Absprachen zu treffen.Sozialamt
Patienten, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können eine Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragen.Welche Rechte hat ein Patient?
Allgemeine Patientenrechte in Deutschland
Patienten haben Rechte. Ärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte und auch Psychotherapeuten haben Patienten über ihre Rechte zu informieren und darauf hinzuwirken, dass die Patientenrechte in der täglichen Praxis beachtet werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat das geltende Recht in einer Bestandaufnahme verständlich zusammengefasst.Einige wesentliche Punkte lauten:
- "Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln. Der Patient kann eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Den begründeten Wunsch, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder eine Zweitmeinung einzuholen, soll der Arzt nicht ablehnen."
- "Der Patient hat das Recht, Art und Umfang der medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen. Er kann entscheiden, ob er sich behandeln lassen will oder nicht. Der Patient kann eine medizinische Entscheidung also grundsätzlich auch dann ablehnen, wenn sie ärztlich geboten scheint."
- "Der Arzt hat den Patienten rechtzeitig vor der Behandlung und grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch über Art und Umfang der Maßnahmen und der damit verbundenen Risiken aufzuklären und die Einwilligung des Patienten dafür einzuholen. Formulare und Aufklärungsbögen ersetzen das Gespräch nicht."
- "Die den Patienten betreffenden Informationen, Unterlagen und Daten sind von Ärzten, Pflegepersonal, Krankenhäusern und Krankenversicherern vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Patienten oder auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen weitergegeben werden. Die ärztliche Schweigepflicht besteht auch gegenüber anderen Ärzten."
Psychotherapie: Regeln der Berufsausübung
Approbierte Psychotherapeuten sind per Gesetz Pflichtmitglieder in einer Psychotherapeutenkammer. Jedes Bundesland hat eine Landespsychotherapeutenkammer. Die Kammern regeln unter anderem die beruflichen Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder. Diese Regeln legen sie in so genannten Berufsordnungen fest. Die Berufsordnung ist verpflichtend für alle Mitglieder (approbierte Psychotherapeuten) einer Kammer. Sie dient beispielsweise dazu:- das Vertrauen zwischen Patienten und Psychotherapeuten zu fördern,
- die Qualität der psychotherapeutischen Tätigkeit sicherzustellen,
- den Schutz der Patienten zu sichern,
- die Freiheit und das Ansehen des Berufs zu wahren und zu fördern.
Als "Regeln der Berufsausbildung" gelten unter anderem:
Sorgfaltspflichten
Psychotherapeuten dürfen weder das Vertrauen, die Unwissenheit, die Leichtgläubigkeit, die Hilflosigkeit oder eine wirtschaftliche Notlage von Patienten ausnutzen noch unangemessene Versprechungen oder Entmutigungen in Bezug auf den Heilerfolg machen.Einwilligung des Patienten
Jede Behandlung bedarf der Einwilligung.Information über die Behandlung
Psychotherapeuten klären ihre Patienten auf über:
- Indikation,
- Art der Behandlung,
- Therapieplan,
- ggf. Behandlungsalternativen,
- mögliche Behandlungsrisiken,
- die Honorarregelung,
- die Dauer einer einzelnen Sitzung,
- die Häufigkeit der Sitzungen und
- die voraussichtliche Gesamtdauer der Behandlung.
Honorierung
Das Honorar ist nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zu bemessen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Honorarfragen sind zu Beginn der Psychotherapie bzw. Beratung zu klären. Abweichungen von den gesetzlichen Gebühren (Honorarvereinbarungen) sind schriftlich festzuhalten. Auf Antrag eines Beteiligten nimmt die Landespsychotherapeutenkammer zur Angemessenheit der Honorarforderung Stellung (siehe unten: "Beschwerden").Schweigepflicht
Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über das verpflichtet, was ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit durch Patienten oder durch Dritte anvertraut und bekannt geworden ist. Im Rahmen kollegialer Beratung, Intervision, Supervision oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dürfen Informationen über Patienten und Dritte nur in anonymisierter Form im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verwendet werden.Dokumentation der Behandlung und Einsicht des Patienten
Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Behandlung und Beratung zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss mindestens Datum, anamnestische Daten, Diagnosen, Fallkonzeptualisierungen, psychotherapeutische Maßnahmen sowie gegebenenfalls Ergebnisse psychometrischer Erhebungen enthalten. Nach Abschluss der Behandlung ist Patienten auf deren Verlangen Einsicht in die sie betreffenden Dokumentationen zu gewähren. Psychotherapeuten können die Einsicht ganz oder teilweise nur verweigern, wenn dies den Patienten gesundheitlich gefährden würde. Eine Einsichtsverweigerung ist gegenüber dem Patienten zu begründen.Anfragen von Patienten
Anfragen von Patienten, die sich in laufender Behandlung befinden, müssen zeitnah, in Notfällen unverzüglich beantwortet werden, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Verhinderung des Psychotherapeuten sind dem Patienten alternative Kontaktmöglichkeiten mitzuteilen.Praxen
Räumlichkeiten, in denen Psychotherapeuten ihren Beruf ausüben, müssen von ihrem privaten Lebensbereich getrennt sein.Beschwerden
Jeder Patient kann sich bei einer Landespsychotherapeutenkammer über einen Psychotherapeuten, der Mitglied der Kammer ist, beschweren. Alle Psychotherapeuten, die approbiert sind, sind gesetzlich verpflichtend Mitglied einer Kammer. Die Kammer ist verpflichtet, jeder eingehenden Beschwerde nachzugehen und zu überprüfen, ob ein berufsrechtswidriges Verhalten vorliegt.Welche psychischen Störungen gibt es?
Auf eine in Einzelheiten gehenden Auflistung psychischer Störungen musste hier wegen des Umfangs verzichtet werden.Eine Aufstellung psychischer Störungen finden Sie auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer.
Wie finde ich in Hamburg das richtige Psychotherapieangebot?
Bei der Suche nach einem Psychotherapeuten brauchen Sie nicht anders vorzugehen, als wenn Sie einen Arzt oder Zahnarzt suchen. Sie fragen bei Freunden und Bekannten und natürlich beim Hausarzt nach Empfehlungen oder schauen einfach in den "Gelben Seiten" nach einer Adresse. Doch es ist es schon verständlich, wenn man mit sehr persönlichen Problemen nicht gerne zu jemandem gehen möchte, der einem erst mal ganz fremd ist. So ermuntern wir Sie, Schritt für Schritt vorzugehen:1. Schritt - Suche nach Adressen:
Unsere erste Empfehlung:► Psych-Info unter www.Psych-Info.de
der Internet-Suchdienst der Arbeitsgemeinschaft der Psychotherapeutenkammern Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein
Durch den Zusammenschluss dieser Kammern finden sie auch Angaben zu Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Hamburger Umland! Behandlungsangebote finden Sie über differenzierte Auswahlmöglichkeiten nach
- Behandlungsverfahren
- Zielgruppen (Erwachsene, Kinder/Jugendliche u.a.)
- Namen
- Kassen-/Privatabrechnung
- Tätigkeitsschwerpunkten
- Fremdsprachen
und vielen anderen Kriterien.
►"Therapieführer - Verzeichnis diagnostischer, therapeutischer und rehabilitativer Angebote in Hamburg"
15. Auflage, Stand: April/Mai 2011 "
Herausgeber: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), Hamburg
► Internet-Ärztesuchdienst der Ärztekammer Hamburg.
Hier finden Sie Adressen von Ärzten für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychotherapeutische Medizin (nur Ärzte).
► Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg
Hier finden Sie Adressen von Ärzten, so auch der Fachärzte für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung.
► Gemeinsame Patientenberatung der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, Tel: 040-20 22 99 222
► "Gelbe Seiten", in denen sie unter dem Stichwort "Psychotherapeuten" Adressen von (approbierten) Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten finden
► Ihre Krankenkasse bzw. Krankenversicherung
► Alternative: Öffentliche Beratungsstellen, hier z.B. die Beratungsstellen des Amtes für Gesundheit und Verbraucherschutz:
• AIDS Beratung
• Beratungszentrum sehen - hören - bewegen - sprechen
• Gesundheitslotsen
• Staatliche Beratungsstellen Drogen und Sucht
• Zentrale Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten
2. Schritt - Telefonkontakt mit Therapeuten. Frage nach:
- Approbation
- Kassenzulassung oder Privatliquidation
- freien Behandlungsplätzen
- Termin für Erstgespräch
3. Schritt - Erstgespräch (bis zu 5 bzw. 8) zur Klärung der Fragen:
- Ist Psychotherapie in meinem Fall notwendig?
- Stimmt die "Chemie"?
- Diagnose und Behandlungsziele?
- Art und Umfang der Behandlung?
4. Schritt: Behandlungsvertrag
- Antragsstellung an Krankenkasse, Krankenversicherung, Beihilfe
- Kostenvoranschlag für private Finanzierung
Ein gutes Gelingen wünscht Ihnen
die Psychotherapeutenkammer Hamburg
Links zu weiteren nützlichen Informationen...
- Verletzbare Seelen - ein Ratgeber - Broschüre der HAG
- Ein psychologischer Ratgeber rund um die Geburt




