Freiwillige Mitgliedschaft für PsychotherapeutInnen in der Ausbildung
Mit dem neuen, am 7. Dezember 2005 von der Hamburger Bürgerschaft beschlossenen einheitlichen Hamburger Gesetz für die Heilberufe (HmbHKG) ist die Möglichkeit geschaffen worden, dass auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Ausbildung freiwilliges Mitglied der Psychotherapeutenkammer Hamburg werden können.
In vielen Gesprächen und bei mehreren Informationsveranstaltungen haben wir seitens der Ausbildungskandidatinnen und -kandidaten ein reges Interesse an dieser beitragsfreien freiwilligen Mitgliedschaft feststellen können.
Hier können Sie nun die Beitrittserklärung und den Meldebogen herunterladen:
Als Mitglieder in der PTK HH können nur diejenigen PiA aufgenommen werden, die an einer der staatlich anerkannten Hamburger Ausbildungsinstitute ihre Ausbildung absolvieren.




