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Hintergrundinformationen

Die gesetzliche Grundlage

Die Berufe der Psychologischen Psychotherapeutin, des Psychologischen Psychotherapeuten (PP) bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) 1999 approbierte Heilberufe.

Die Ausübung von Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) ist eine mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist (§ 1 (3) PsychThG).

Voraussetzung für die Ausbildung

Voraussetzung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) ist eine bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt bzw. der Abschluss eines Masterstudienganges in Psychologie.

Voraussetzung für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) ist ein abgeschlossenes Masterstudium in Psychologie, Pädagogik, oder Sozialpädagogik.

Nach dem Studienabschluss kann an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten eine Ausbildung zum PP bzw. KJP angeschlossen werden. Die Ausbildungsinstitute sind entweder privat organisiert oder der Universität angegliedert. Eine Liste der in Hamburg staatlich anerkannten Ausbildungsstätten finden Sie hier.

Ausbildungskosten

Die finanziellen Aufwendungen für eine Psychotherapieausbildung setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen:

  • Theorieseminare,
  • Einzel- und Gruppensupervision,
  • Selbsterfahrung sowie
  • Aufnahme- & Prüfungsgebühren.

Diese Kosten fallen je nach Ausbildungsinstitut in Höhe und Umfang unterschiedlich aus. Unabhängig von den aktiven Kosten entstehen durch Verdienstausfälle (z.B. im Psychiatriejahr) zusätzliche indirekte Kosten, die es zu überbrücken gilt.

Die mindestens 600 Stunden umfassende Praktische Ausbildung wird in der Regel an den Institutsambulanzen abgeleistet. Im Rahmen dieser in der Regel selbständigen Tätigkeit werden die Leistungen der Psychotherapeuten in Ausbildung von den Institutsambulanzen in unterschiedlicher Weise vergütet.

Zur genauen Ermittlung der Kosten der Psychotherapieausbildung ist es wichtig die Kosten gegen die Einnahmen in der Praktischen Ausbildung, die teilweise eine gute Verdienstmöglichkeit darstellen, gegen zu rechnen.

Zur Abklärung dieser Fragen können Sie die jeweiligen Ausbildungsinstitute kontaktieren.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zum PP bzw. KJP dauert im Rahmen einer Vollzeitausbildung mindestens 3 Jahre, als berufsbegleitende Ausbildung mind. 5 Jahre. Die Ausbildung gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsteile.

Verfahren

Innerhalb der Ausbildung ist die Wahl verschiedener wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren möglich.

Derzeit können als Vertiefungsfach folgende Verfahren gewählt werden:

  • Verhaltenstherapie (VT)
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TfP)
  • Psychoanalyse (PA)
  • Gesprächspsychotherapie (GT)

Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse sind Verfahren, die auch sozialrechtlich zugelassen sind, d.h. mit einem entsprechenden Fachkundeeintrag im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung in diesem Verfahren ist es möglich, über den Zulassungsausschuss einer Kassenärztlichen Vereinigung einen Praxissitz zu erwerben und dann mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Bestandteile der Ausbildung

Die gesetzlichen Anforderungen der verschiedenen Ausbildungsmodule umfassen:

  • 600 Stunden Theoretische Ausbildung
  • 120 Stunden Selbsterfahrung
  • 1200 Stunden Praktische Tätigkeit an einer anerkannten psychiatrischen klinischen Einrichtung
  • 600 Stunden Praktische Tätigkeit an einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung (z. B. in einer stationären oder ambulanten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung)
  • 600 Stunden Praktische Ausbildung. Damit sind ambulante Einzelpsychotherapiestunden gemeint, die unter Supervision durchgeführt werden.
  • 150 Stunden Supervision, davon mind. 50 Std. Einzelsupervision

Hierzu:

Prüfung und Abschluss der Ausbildung

Nach der erfolgreichen Absolvierung der Ausbildung wird durch die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz die Approbation erteilt, die zur Führung des Titels "Psychologische Psychotherapeutin", "Psychologischer Psychotherapeut" oder Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin, bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut berechtigt.

Durch die Approbation erlangen Sie die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie gemäß PsychThG.

Nach der Approbation

Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können sowohl als Angestellte in Kliniken, Beratungsstellen und sonstigen Einrichtung, als auch in eigener Praxis tätig werden.

Hamburg ist ein gesperrter Planungsbereich, d.h. es kann nur ein Kassensitz erworben werden, wenn ein/e Praxisinhaber/in ihren Sitz abgibt bzw. verkauft. Frei werdende Praxissitze werden durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) vergeben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Approbation und der Fachkundeeintrag im Arztregister. Die Praxissitze werden u.a. nach dem Approbationszeitpunkt und der Länge der Wartezeit vergeben. Es ist möglich, sich bei mehreren KVen auf die Warteliste setzen zu lassen.

Über die Möglichkeiten eine Kassenzulassung und einen Praxissitz in Hamburg zu erwerben können Sie sich über die website der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) informieren.

Auf dem Schwarzen Brett der Psychotherapeutenkammer Hamburg können Sie sich über Jobsharingangebote (Teilen eines Praxissitzes) und Stellenausschreibungen informieren.

Informationen erhalten Sie auch über die Berufs- und Fachverbände.

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