Rechnungsprüfungsausschuss
Die Jahresrechnung ist durch den von der Delegiertenversammlung gewählten Rechnungs-prüfungsausschuss zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss soll aus mindestens drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern bestehen. Die Prüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze und insbesondere darauf, ob
- der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
- die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind und die Haushaltsrechnung sowie die Nachweise über das Vermögen und die Schulden ordnungsgemäß aufgestellt sind, sowie
- wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde.
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus folgenden Personen:
- wissensch. Oberrätin BSB Uta Burdach-Liedtke
- Dipl.-Psych. Jörn Koltermann
- Dipl.-Psych. Ricarda Müller
Stellvertreter/innen
- Katharina van Bronswijk
- Dipl.-Psych. Ute Rutter
- Dr. Robert Scharfenort